Sachverständigentätigkeit für den Wald
Die gesetzliche Verpflichtung des Waldbesitzes zur Wahrung der forstlichen Nachhaltigkeit wird durch die mittelfristige (zehnjährige) und die unterjährige Forstbetriebsplanung gewährleistet. Nur aktuelle und hochwertige Daten aus Forstinventurverfahren können die forstbetriebliche Steuerung gewährleisten und zu einer steuerrechtlichen Anerkennung führen. Meine Beratung zur Waldbewirtschaftung, der Verwaltung von Forstbetrieben sowie Empfehlungen zur Vermarktung von forstlichen Haupt- und Nebenerzeugnissen runden dieses Kerngeschäft ab.
Eine stets sachbezogene und lösungsorientierte Betriebsberatung für private und kommunale Waldbesitzer zeichnet mich aus.
Waldbewertung
Der Wald ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine sachwertorientierte Kapitalanlage. Er bietet dem Waldbesitzer oder dem Kaufinteressenten eine vergleichsweise hohe finanzielle Sicherheit und regelmäßige Rückflüsse. Neben diesen Zielen kann der Wald aus anderen Gründen oder Interessen ein Kaufobjekt werden (z.B. Jagd, Naturschutz, Erholung, Umwandlungsabsicht).
Entsprechend des Anlasses, beim Kauf, beim Tausch und bei der Entschädigung von Waldgrundstücken, berate ich Waldbesitzer, Anleger und Eingreifer auf Basis einer stichtagsrelevanten Inventur, sodass neben Informationen zur Waldstruktur und des Holzvorrates, der künftigen Rückflüsse und des Risikos ein anlassbezogeber Waldwert ermittelt werden kann.
Waldnaturschutz
Vor Eingriffen in die Natur- und Landschaft oder der Idee eines "Urwalds von Morgen" durch "Prozessschutz", einer "Bach- oder Moorrenaturierung" oder der "Wiederherstellung historischer Waldnutzungsformen" sind meist komplexe Planungsverfahren notwendig, bis der Naturschutz im Wald Wirklichkeit wird.
Der Beratung, Berechnungen, Kommunikation mit Dritten und die Suche nach Märkten für diese Ökosystemdienstleistungen gehen meist forstliche Erhebungsverfahren voraus (z.B. Biotopkartierung, Stichprobeninventur) um stichtagsgenaue und flächenscharfe Informationen zu liefern.
Planungsvorhaben im Wald / Umweltplanung
Der deutsche Wald liegt heute mehr denn je im Spannungsfeld seiner Funktionen und zwischen den Bedürfnissen des Waldbesitzers, den
Zielvorstellungen Dritter und einem komplexen Rechtsfeld.
Die Fachberatung und Begleitung von Waldbesitzern, Planern, Eingreifern, Investoren, Behörden und Interessensgruppen zu formale Voraussetzungen, Genehmigungsverfahren sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von forst- und naturschutzfachlichen Fachbeiträgen in Genehmigungsverfahren, bei Orts- und Öffentlichkeitsterminen und bei Vertragsgestaltung erleichtert dem Auftraggeber den Planungsprozess.
(Bsp.: für privatrechtliche Umwandlungs- und Planungsvorhaben im Wald sind z.B. Projektierung von Windparks, Kletteranlagen, Mountainbike-Trails. o.Ä.)
Baumkontrolle
Mit der Beurteilung der Verkehrssicherheit von Bäumen, Waldrändern und Wäldern im privaten und öffentlichen Raum erhält der Wald- und Baumbesitzer rechtliche Sicherheit.
Durch die jährlich empfohlene Regelkontrolle können Unfälle und mögliche Schadenersatzleistungen kostengünstig vermieden oder notwendige Pflege- oder Fällmaßnahmen vor Schadeintritt festgestellt, registriert, geplant, gebündelt und effektiv umgesetzt werden.
Fritz Richter Assessor des Forstdienstes
Vom Regierungspräsidium Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Fachbereich Forstwirtschaft
Fachgebiet: 3.1.3 Forsteinrichtung